Steuerpflicht für Umsätze einer ...
Ärztliche Leistungen: Umsatzsteuerfreiheit soll auch für ...
mehr dazuErwirbt ein Arzt eine bestehende Praxis, wird ein mehr oder minder hoher Anteil des Gesamtkaufpreises auf einen ideellen Wert fallen. Im Fall, den das Finanzgericht Rheinland-Pfalz entschieden hat, waren das 440.000 DM aus dem Gesamtkaufpreis von 498.000 DM. Die Aufwendungen schrieb der Arzt ab. Die Finanzverwaltung gelangte nach einer Betriebsprüfung zu der Auffassung, dass die Hälfte des für den ideellen Teil entrichteten Kaufpreises als wirtschaftlicher Vorteil einer Vertragsarztzulassung zu werten sei. Daraufhin wurden dem Arzt die Abschreibungen nachträglich gekürzt.
Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz folgte der Argumentation der Finanzverwaltung allerdings nicht, dass der „wirtschaftliche Vorteil einer Vertragsarztzulassung” ein gesondert zu bewertendes Wirtschaftsgut sei. Vielmehr handelt es sich um einen wertbildenden Faktor des Wirtschaftsguts „Praxiswert” im Rahmen des Gesamtkaufpreises zum Erwerb der Vertragsarztpraxis. Folge: Die Aufwendungen können vom Arzt danach abgeschrieben werden.
Über diese Frage ist beim Bundesfinanzhof (BFH) derzeit ein Verfahren anhängig (Az. VIII R 13/08).
Ärztinnen und Ärzte können sich in gleichgelagerten Fällen durch Rechtsmittel auf dieses Urteil berufen.
Stand: 12. August 2011
Sie haben noch offene Fragen an Ihren Steuerberater in Konstanz? JETZT Kontakt aufnehmen!
Besteuerungsrecht Steuerrückzahlung Vermögen Arbeitnehmer Pflichtversicherung Pflegekraft Haftungsentfall Bereitschaft Mining Rechnung Kassensysteme Betriebsveranstaltung Lohnnebenkosten Zinsen Gewerbesteuerpflicht Notruf Krankheit Beitragsbemessungsgrenze Pfändungsschutz Privatklinik Größenklassen Mindestkapital Wartungserlass Stille Reserven Fahrrad Steuerberater Konstanz
Ärztliche Leistungen: Umsatzsteuerfreiheit soll auch für ...
mehr dazu60 %-Grenze für Wahlleistungen für die Gewerbesteuerpflicht ...
mehr dazuDas Bundesjustizministerium will Patientenrechte gesetzlich ...
mehr dazuAls Steuerberater Ihres Vertrauens ist uns Ihre optimale Betreuung ein wesentliches Anliegen. Mit diesem Erinnerungsservice bieten wir Ihnen regelmäßig professionelle Unterstützung bei der Einhaltung Ihrer steuerlichen Termine.
Tragen Sie hier Ihre Termine ein!An unserem Standort in Konstanz analysieren wir Ihre individuellen Anliegen und dann zeigen wir Ihnen, was wir für Sie tun können.