Parkplatzmiete
Keine Minderung des geldwerten Vorteils aus der Überlassung ...
mehr dazu
Personengesellschaftsverträge sehen oft die gesellschaftsrechtliche Regelung des Anwachsungserwerbs vor. Bei dieser Regelung verteilt sich das Gesellschaftsvermögen, das eine ausscheidende Gesellschafterin bzw. ein ausscheidender Gesellschafter hinterlässt, auf die verbleibenden Gesellschafterinnen und Gesellschafter.
Gesellschaftsrechtlich veranlasste Wertverschiebungen bei Personengesellschaften stellen unter Umständen eine steuerpflichtige freigebige Zuwendung nach der Vorschrift des § 7 Abs. 7 Erbschaftsteuergesetz (ErbStG) dar. Doch auch beim Wechsel von Kapitalgesellschaftsanteilen kann Steuerpflicht entstehen. Nach § 7 Abs. 7 Satz 1 ErbStG gilt als Schenkung der auf dem Ausscheiden eines Gesellschafters beruhende Übergang des Anteils oder des Teils eines Anteils eines Gesellschafters einer Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft auf die verbleibenden Gesellschafter, soweit der Wert, der sich für seinen Anteil zurzeit seines Ausscheidens nach bewertungsrechtlichen Vorschriften ergibt, den Abfindungsanspruch übersteigt. Satz 2 der Vorschrift besteuert die durch Einzug von Geschäftsanteilen eines ausscheidenden Gesellschafters veranlasste Werterhöhung bei den anderen Gesellschaftsanteilen als steuerpflichtige Zuwendung.
Auf das bei steuerpflichtigen Schenkungen obligatorische subjektive Kriterium des Bewusstseins der Unentgeltlichkeit oder auf die Freiwilligkeit der Einziehung von Gesellschaftsanteilen kommt es nicht an. Für die Besteuerung spielt es damit keine Rolle, ob sich der ausscheidende Gesellschafter seiner Rolle als Schenker bewusst war oder nicht.
Stand: 24. Februar 2026
Sie haben noch offene Fragen an Ihren Steuerberater in Konstanz? JETZT Kontakt aufnehmen!
e-card Münzen Erbschaftssteuer Regelbesteuerung Kapitalabfluss Arbeitszeitkonto Wahlarzt Fahrzeug Abgaben Anästhesiebetrieb Wirtschaftsgut Gesellschafter gemeinnützige Körperschaften Steueroase Kassennachschau Umsatzsteuervorauszahlung Lohnverrechnung Anästhesist Facharzt Businessplan Steuerzahler Führungskraft Außergewöhnliche Belastung Spende Profiverein Steuerberater Konstanz
Bundesregierung fördert wieder einmal die Anschaffung neuer ...
mehr dazuBMF gibt Baupreisindices sowie Verbraucherpreisindices für ...
mehr dazuAutomatischer Informationsaustausch jetzt auch für ...
mehr dazuBundesjustizministerium gewährt Gnadenfrist bis Mitte März ...
mehr dazuAls Steuerberater Ihres Vertrauens ist uns Ihre optimale Betreuung ein wesentliches Anliegen. Mit diesem Erinnerungsservice bieten wir Ihnen regelmäßig professionelle Unterstützung bei der Einhaltung Ihrer steuerlichen Termine.
Tragen Sie hier Ihre Termine ein!An unserem Standort in Konstanz analysieren wir Ihre individuellen Anliegen und dann zeigen wir Ihnen, was wir für Sie tun können.