Steuernews für Ärzte

Gutachtertätigkeiten für den MDK

Illustration

Gutachtertätigkeit einer Krankenschwester

Übt eine Krankenschwester eine Gutachtertätigkeit zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit im Auftrag des medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) aus, unterliegt diese Tätigkeit nach nationalem Recht der Umsatzsteuerpflicht. Nach der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie (MwStSystRL, Art 132 Abs. 1 Buchst. g) sind allerdings dem Gemeinwohl dienende Umsätze, darunter unter anderem eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Dienstleistungen, steuerfrei.

EuGH-Vorlage

Der Bundesfinanzhof hat Zweifel daran geäußert, ob die nationale Umsatzsteuerpflicht für Gutachten, die eine Krankenschwester erstellt, mit EU-Recht vereinbar ist und den Fall dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt (Beschluss v. 10.4.2019 - XI R 11/17). Der EuGH wird zu klären haben, ob die Leistungen der Pflegekasse zur sozialen Sicherheit gehört und die Gutachtertätigkeit der Krankenschwester dieser Leistungsgewährung dient, ob die Gutachtertätigkeit eine eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Dienstleistung i. S. der MwStSystRL ist. Bis zur endgültigen Entscheidung des EuGH sollten Gutachtertätigkeiten zunächst noch mit Umsatzsteuerausweis abgerechnet werden.

Stand: 25. Februar 2020

Bild: LIGHTFIELD STUDIOS - stock.adobe.com

Sie haben noch offene Fragen an Ihren Steuerberater in Konstanz? JETZT Kontakt aufnehmen!

Steuernews - Frühjahr 2020

Mietereinbauten in Arztpraxis

Arztpraxis zum Vorsteuerabzug berechtigt

mehr dazu

Gutachtertätigkeiten für den MDK

Aktuelle EuGH Vorlage

mehr dazu

Praxisveräußerung durch den Erben

Erbe haftet für Steuern auf Veräußerungsgewinn

mehr dazu

Ambulante Kranken- und Altenpflege

Abgrenzung von freiberuflichen zu gewerblichen Tätigkeiten

mehr dazu

Grenzüberschreitender ...

Vorlage zum Europäischen Gerichtshof

mehr dazu

Höhere Pflegelöhne

Die Bundesregierung will Pflegeberufe attraktiver machen ...

mehr dazu

Steuerfreie Arbeitgeberleistungen ...

Arbeitgeber können hier gegenüber ihren Mitarbeitern ...

mehr dazu

Kulturlinks – Frühjahr 2020

Im Frühjahr 2020 gibt es wieder interessante ...

mehr dazu

Erinnerungsservice

Als Steuerberater Ihres Vertrauens ist uns Ihre optimale Betreuung ein wesentliches Anliegen. Mit diesem Erinnerungsservice bieten wir Ihnen regelmäßig professionelle Unterstützung bei der Einhaltung Ihrer steuerlichen Termine.

Tragen Sie hier Ihre Termine ein!

Erstberatung

An unserem Standort in Konstanz analysieren wir Ihre individuellen Anliegen und dann zeigen wir Ihnen, was wir für Sie tun können.

Ihr persönlicher Wunschtermin beim Steuerberater

Bernd Volker Kurth - Steuerberater Obere Laube 42 78462 Konstanz Deutschland +49 7531 2822141 www.steuerberater-kurth.de 47.660371 9.171198