Integrierte Versorgung in ...
OFD Frankfurt zur Anwendung der Abfärberegelung
mehr dazuDie sogenannte integrierte Versorgung schließt sowohl die Behandlung des Patienten als auch die Versorgung mit Medikamenten ein (§ 140a ff des fünften Sozialgesetzbuches SGB V). Die Krankenkassen zahlen hierfür an Ärztinnen und Ärzte bestimmte Fallpauschalen. Diese umfassen neben der Patientenberatung auch die Kosten für die Medikamente.
Da der Arzt im Rahmen der integrierten Versorgung auch Arzneimittel verkauft, kommt es nach Auffassung der Finanzverwaltung aufgrund des gewerblichen Anteils (des Arzneimittelverkaufs) zu einer gewerblichen Infizierung der gesamten Einkünfte aus der Gemeinschaftspraxis. Die Finanzverwaltung erstreckt die gewerbliche Infizierung auch auf die Abgabe von Faktorpräparaten durch ärztliche Gemeinschaftspraxen an Bluter zur Heimselbstbehandlung (Schreiben der Oberfinanzdirektion (OFD) Frankfurt vom 16.8.2016, S 2241 A - 65 - St 213).
Ärztinnen und Ärzte sollten bei Leistungen im Rahmen der integrierten Versorgung daher stets auf die nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes geltende Geringfügigkeitsgrenze achten. Diese erkennt die Finanzverwaltung auch an. Die Geringfügigkeitsgrenze ist danach nicht überschritten, wenn die gewerblichen Nettoumsatzerlöse eine Bagatellgrenze in Höhe von 3 % der Gesamtnettoumsätze und zusätzlich den Betrag von € 24.500,00 im Veranlagungszeitraum nicht übersteigen.
Wird die Geringfügigkeitsgrenze voraussichtlich überschritten, empfiehlt sich zur Vermeidung der gewerblichen Infizierung die Gründung einer beteiligungsidentischen Schwesterpersonengesellschaft, die den gewerblichen Arzneimittelverkauf übernimmt. Letzteres stellt kein Steuerumgehungsmodell dar. Es wird vielmehr auch von der Finanzverwaltung empfohlen (vgl. erwähntes Schreiben der OFD Frankfurt).
Stand: 29. November 2016
Sie haben noch offene Fragen an Ihren Steuerberater in Konstanz? JETZT Kontakt aufnehmen!
Negativsteuer Geringwertiges Wirtschaftsgut Werbungskostenabzug Bildungskarenz Verkauf Fortbildung Arbeitsstunden Gesellschaft bürgerlichen Rechts Konto Supply Chain Management Privatkonkurs Gewinnausschüttung Geld Afrika Kryptowährung Krankengeld Zinsen Strategie Nachtzuschlag EU-Staaten Gastronomie Bundesgerichtshof Bodenrichtwert Unternehmen Internat Steuerberater Konstanz
Als Steuerberater Ihres Vertrauens ist uns Ihre optimale Betreuung ein wesentliches Anliegen. Mit diesem Erinnerungsservice bieten wir Ihnen regelmäßig professionelle Unterstützung bei der Einhaltung Ihrer steuerlichen Termine.
Tragen Sie hier Ihre Termine ein!An unserem Standort in Konstanz analysieren wir Ihre individuellen Anliegen und dann zeigen wir Ihnen, was wir für Sie tun können.