Steuernews für Ärzte

Mindestlöhne in der Pflege

Illustration

Dritte Verordnung

Zum 1.11.2017 ist die „Dritte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche“ in Kraft getreten. Die Verordnung gilt bis April 2020 und sieht unter anderem verbindliche Mindestlöhne vor. Die Verordnung gilt bundesweit – auch für nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Pflegebranche.

Mindestlöhne

Vom 1.11.2017 bis 31.12.2017 gilt ein Mindestlohn von € 10,20 (West) bzw. € 9,50 (Ost). Ab dem 1.1.2018 erhöht sich der Mindestlohn auf € 10,55 (West) bzw. € 10,05 (Ost). Ab dem 1.1.2019 beträgt der Mindestlohn € 11,05 bzw. € 10,55. Vom 1.1.2020 bis 30.4.2020 soll der Mindestlohn schließlich € 11,35 (West) bzw. € 10,85 (Ost) betragen.

Stand: 28. November 2017

Bild: Dusko - fotolia.com

Sie haben noch offene Fragen an Ihren Steuerberater in Konstanz? JETZT Kontakt aufnehmen!

Steuernews - Winter 2017

Umsatzsteuerfreiheit einer ...

Steuerfrei nach MwStSystRL

mehr dazu

Umsatzsteuerfreie medizinische ...

Umsatzsteuerfreie Leistungen der Zentren für Heilbehandlung ...

mehr dazu

Mindestlöhne in der Pflege

Lohnfestsetzungen bis 30.4.2020

mehr dazu

Sozialgericht-Rechtsprechung für ...

Sozialversicherungspflicht für Ärztinnen und Ärzte

mehr dazu

Rabatte auf verschreibungspflichtig...

Der BGH hat in dem genannten Urteil klargestellt, dass ...

mehr dazu

Arzt als Berufsgeheimnisträger

Unverändert gilt, dass die Offenbarung von geschützten ...

mehr dazu

Arztkosten lohnsteuerfrei ...

Als Anlass für eine Unterstützungsleistung reicht auch eine ...

mehr dazu

Kulturlinks – Winter 2017/2018

Im Winter 2017 gibt es wieder viele interessante ...

mehr dazu

Erinnerungsservice

Als Steuerberater Ihres Vertrauens ist uns Ihre optimale Betreuung ein wesentliches Anliegen. Mit diesem Erinnerungsservice bieten wir Ihnen regelmäßig professionelle Unterstützung bei der Einhaltung Ihrer steuerlichen Termine.

Tragen Sie hier Ihre Termine ein!

Erstberatung

An unserem Standort in Konstanz analysieren wir Ihre individuellen Anliegen und dann zeigen wir Ihnen, was wir für Sie tun können.

Ihr persönlicher Wunschtermin beim Steuerberater

Bernd Volker Kurth - Steuerberater Obere Laube 42 78462 Konstanz Deutschland +49 7531 2822141 www.steuerberater-kurth.de 47.660371 9.171198