News zu "Notfallzimmer" vom Steuerberater

Notärztliche Bereitschaftsdienste

Anhängiges BFH Verfahren zur Umsatzsteuerpflicht (30.08.2021)

Notfallzimmer im Privathaus steuerlich absetzen

Der Bundesfinanzhof (BFH) sah bisher in ständiger Rechtsprechung nur solche Räume als Notfallpraxis an, „die erkennbar besonders für die Behandlung von Patienten eingerichtet und für jene leicht zugänglich sind“. (24.02.2021)

Notfallzimmer in Privatwohnung

Vollumfänglicher Betriebsausgabenabzug möglich (27.08.2020)

Notfallzimmer eines Arztes

Viele Ärztinnen und Ärzte halten in ihren Privaträumen ein Notfallzimmer oder eine kleine Notarztpraxis bereit. (25.02.2016)

Bernd Volker Kurth - Steuerberater Obere Laube 42 78462 Konstanz Deutschland +49 7531 2822141 www.steuerberater-kurth.de 47.660371 9.171198