News zu "Schwerarbeitsmeldung" vom Steuerberater
Meldepflichten bis 28.2.2019
Was ist bis Ende Februar zusätzlich zu melden? (29.01.2019)
Was muss bis Ende Februar zusätzlich gemeldet werden?
Zahlungen aus dem Jahr 2017 müssen in elektronischer Form bis Ende Februar 2018 übermittelt werden. (29.01.2018)
Zusätzliche Meldepflichten im Februar
Nicht vergessen! Der 28. Februar gilt als spätester Abgabetermin für bestimmte jährliche Meldungen, die Unternehmer zu machen haben. (28.12.2016)
Weitere beliebte Themen
Jahreswechsel Forderungsverkauf Gewerbesteuererklärung Nichtraucherschutz Kündigungsfrist Bauleistungen Haftungsentfall Unterhaltsleistung Beitragssätze Digitalsteuer Finanzierung Krankheitskosten Geschäftsjahr Altersvorsorge Zweitwohnung Gebäude Pflegebedürftigkeit Berlin Personalkosten Fachbehandlungen Neugründungsförderungsgesetz Sollbesteuerung Maßnahmen Wohnungseigentumsgesetz Pauschalpreis Steuerberater Konstanz