Kurzfristige Grundstücksvermietung ...
Seit 1.1.2017 zwingende Steuerpflicht
mehr dazuErwirbt ein Unternehmer ein E-Fahrzeug mit CO2-Ausstoß von 0 g/km und kauft und nützt der Unternehmer zudem eine betriebseigene Ladestation für derartige Elektroautos, steht in Frage, ob für die Anschaffung des Fahrzeuges und der Ladestation sowie für die Kosten des Betriebes, insbesondere für die Energie(=Strom)kosten, ein Vorsteuerabzug zusteht.
Für die angeschafften Fahrzeuge sind folgende Fälle des Vorsteuerabzugs möglich:
Nach der einschlägigen Umsatzsteuerrichtlinie gehören Leistungen, die mit der Errichtung und Erhaltung von betriebseigenen Garagen, Tankstellen oder Reparaturwerkstätten zusammenhängen, nicht zum Betrieb eines Fahrzeuges. Eine Ladestation für Elektroautos ist eine Tankstelle im Sinne dieser Richtlinie, weswegen auch für die Anschaffung der Ladestation in allen vier Fällen der Vorsteuerabzug zusteht.
Die Kosten für den Betrieb eines ausschließlich elektrisch angetriebenen Fahrzeuges (CO2-Emissionswert = 0 g/km) sind grundsätzlich abzugsfähig.
Unangemessen hohe Kosten unterliegen jedoch den ertragsteuerlichen Abzugsverboten und sind vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen (allenfalls Korrektur durch Eigenverbrauch). Dies z. B., wenn bei einem Fahrzeug mit Anschaffungskosten ≥ € 40.000,00 diese zu kürzen sind und aufgrund seiner gehobenen Ausstattung tatsächlich höhere Kosten (z. B. höhere Service- oder Reparaturkosten) anfallen.
Die Kosten für Strom als Treibstoff für ausschließlich elektrisch angetriebene Fahrzeuge (CO2-Emissionswert = 0 g/km) sind grundsätzlich in voller Höhe vorsteuerabzugsfähig.
Stand: 29. März 2017
Sie haben noch offene Fragen an Ihren Steuerberater in Konstanz? JETZT Kontakt aufnehmen!
Unterkunftsleistung Verbraucher Behandlungsrecht Kapitalgesellschaft Praxisaufgabegewinn Quellensteuer Zinssatz Überstunden Bonus Grunderwerbsteuer Vermögenssteuer Verträge Haftungsentfall Hausangestelltengesetz Berlin Ziele Pflegekarenz Praxisgebühr Strafverfahren Jahresbeginn Gewinnfreibetrag Weihnachtsgeschenke Geldwäsche Umsatzvorsteueranmeldung Pflegebedürftigkeit Steuerberater Konstanz
Werden die Voraussetzungen nicht eingehalten, kann es zu ...
mehr dazuDer Gewinnfreibetrag steht natürlichen Personen mit ...
mehr dazuMit Beginn einer Beschäftigung wird die Mitversicherung als ...
mehr dazuAls Steuerberater Ihres Vertrauens ist uns Ihre optimale Betreuung ein wesentliches Anliegen. Mit diesem Erinnerungsservice bieten wir Ihnen regelmäßig professionelle Unterstützung bei der Einhaltung Ihrer steuerlichen Termine.
Tragen Sie hier Ihre Termine ein!An unserem Standort in Konstanz analysieren wir Ihre individuellen Anliegen und dann zeigen wir Ihnen, was wir für Sie tun können.