Steuernews für Mandanten

Wie hoch ist der monatliche Beitrag zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung für Selbständige?

Illustration

Selbständige unterliegen keiner verpflichtenden Arbeitslosenversicherung, können dieser jedoch unter bestimmten Voraussetzungen freiwillig beitreten. So kann der Arbeitslosenversicherung binnen sechs Monaten nach Beginn einer GSVG/FSVG-Pensionsversicherung beigetreten werden. Hat man diese Frist verstreichen lassen, so ist ein Beitritt erst wieder nach 8, 16, 24, … Jahren möglich. War man zum Jahreswechsel 2008/2009 bereits selbständig und ist bisher der Arbeitslosenversicherung nicht beigetreten, so ist ein Beitritt erst wieder ab 1.1.2026 möglich.

Wie hoch ist der monatliche Beitrag?

Der Selbständige kann aus folgenden Optionen wählen:

Anteil an der GSVG-Höchstbeitragsgrundlage Beitragssatz Monatlicher Beitrag* (Werte 2019)
Ein Viertel 3 % € 45,68
Hälfte 6 % € 182,70
Drei Viertel 6 % € 274,05

* vorausichtliche Werte für 2019

Der Beitragssatz für die niedrigste Beitragsgrundlage wurde kürzlich vom Gesetzgeber rückwirkend per 1.7.2018 von 6 % auf 3 % gesenkt.

Die Beitragsgrundlage, die der Selbständige gewählt hat, gilt für die gesamte Dauer der Arbeitslosenversicherung. Von der gewählten Beitragsgrundlage ist auch das Ausmaß der Geldleistungen aus der Arbeitslosenversicherung abhängig.

Stand: 27. Dezember 2018

Bild: photo 5000 - stock.adobe.com

Sie haben noch offene Fragen an Ihren Steuerberater in Konstanz? JETZT Kontakt aufnehmen!

Weitere Ausgaben

Steuernews - Jänner 2019

Was gibt es 2019 Neues bei Steuern ...

Zu jedem Jahresbeginn steht man vor der Herausforderung, ...

mehr dazu

Wie sind ausgestellte Gutscheine ...

Es wird nun neu zwischen Einzweck-Gutscheinen und ...

mehr dazu

Was ändert sich ab 1.1.2019 bei ...

Die Wirtschaftskammer finanziert sich hauptsächlich durch ...

mehr dazu

Wie hoch ist der monatliche ...

Selbständige unterliegen keiner verpflichtenden ...

mehr dazu

Wie verändert sich ab 2019 der ...

Die Bemessungsgrundlage des DZ ist die gleiche wie die ...

mehr dazu

Was bedeutet Finanzplanung für ein ...

Eines der wichtigsten Ziele eines Unternehmens ist es, die ...

mehr dazu

Erinnerungsservice

Als Steuerberater Ihres Vertrauens ist uns Ihre optimale Betreuung ein wesentliches Anliegen. Mit diesem Erinnerungsservice bieten wir Ihnen regelmäßig professionelle Unterstützung bei der Einhaltung Ihrer steuerlichen Termine.

Tragen Sie hier Ihre Termine ein!

Erstberatung

An unserem Standort in Konstanz analysieren wir Ihre individuellen Anliegen und dann zeigen wir Ihnen, was wir für Sie tun können.

Ihr persönlicher Wunschtermin beim Steuerberater

Bernd Volker Kurth - Steuerberater Obere Laube 42 78462 Konstanz Deutschland +49 7531 2822141 www.steuerberater-kurth.de 47.660371 9.171198