Steuernews für Mandanten

Vorsteuer-Rückerstattung Drittland: Nur noch bis 30.6.

Illustration

Zum Vorsteuerabzug berechtigte österreichische Unternehmer können sich auch Vorsteuern, die außerhalb Österreichs angefallen sind, erstatten lassen.

Die Frist für die Rückerstattung der im Jahr 2014 angefallenen Vorsteuern aus Drittländern läuft am 30. Juni 2015 aus. Für Vorsteuervergütungen aus Mitgliedsländern der europäischen Union (EU) ist noch länger Zeit. Diese Anträge müssen bis zum 30.9.2015 elektronisch gestellt werden.

VSt-Erstattung aus Drittland

Für eine Vorsteuerrückerstattung aus einem Drittland muss ein Antrag in Papierform gestellt und es müssen die Originalbelege mitgeschickt werden. Zusätzlich muss eine vom Finanzamt ausgestellte Unternehmerbestätigung beigelegt werden.

Tipp: Behalten Sie eine Kopie der Rechnungen.

Gleiches gilt auch für ausländische Unternehmer, die keinen Sitz in einem EU-Land haben. Auch sie können bis spätestens 30. Juni 2015 die Rückerstattung der im Jahr 2014 in Österreich angefallenen Vorsteuern beantragen. Die erforderlichen Unterlagen sind beim Finanzamt Graz-Stadt einzureichen.

EU-Erstattung

Für Vorsteuerrückerstattungen innerhalb der Länder der europäischen Union wurde ein vereinfachtes Verfahren geschaffen. Der Erstattungsantrag ist in Österreich elektronisch mittels Finanz-Online zu machen.

Erforderliche Daten

Für jede Rechnung sind im elektronischen Antrag folgende Angaben zu machen:

  • Name, Anschrift und UID-Nummer bzw. Steuernummer des Leistenden
  • Rechnungsdatum und -nummer, Angabe ob Kleinbetragsrechnung
  • je Gegenstand: Bemessungsgrundlage, Vorsteuerbetrag und abziehbare Vorsteuer sowie Art der erworbenen Gegenstände und Dienstleistungen aufgeschlüsselt nach Kennziffern.

Stand: 29. Mai 2015

Bild: flyinger - Fotolia.com

Sie haben noch offene Fragen an Ihren Steuerberater in Konstanz? JETZT Kontakt aufnehmen!

Weitere Ausgaben

Steuernews - Juni 2015

Neues zur Steuerreform: Was steht ...

Die Steuerreform ist nun in Begutachtung. Geplant ist, dass ...

mehr dazu

Vorsteuer-Rückerstattung ...

Zum Vorsteuerabzug berechtigte österreichische Unternehmer ...

mehr dazu

Wie werden versendete Waren ...

Bei Gegenständen, die innerhalb von EU-Ländern versendet ...

mehr dazu

Wie viele Tage Urlaub stehen einem ...

Bei einer Dienstzeit bis zu 25 Jahren beträgt der ...

mehr dazu

Vorsteuerabzug bei Leasingverträgen

Laut einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) ...

mehr dazu

Sind Sie in Ihrem Urlaubsland ...

Auf der Rückseite der e-Card ist die Europäische ...

mehr dazu

Wie viel dürfen Studenten ...

Übersteigt das Entgelt eine gewisse Grenze, kann dies zum ...

mehr dazu

Geben Sie Ihrer Zielgruppe ein ...

Weg vom Gießkannenprinzip, hin zu Werbebotschaften, die ...

mehr dazu

Erinnerungsservice

Als Steuerberater Ihres Vertrauens ist uns Ihre optimale Betreuung ein wesentliches Anliegen. Mit diesem Erinnerungsservice bieten wir Ihnen regelmäßig professionelle Unterstützung bei der Einhaltung Ihrer steuerlichen Termine.

Tragen Sie hier Ihre Termine ein!

Erstberatung

An unserem Standort in Konstanz analysieren wir Ihre individuellen Anliegen und dann zeigen wir Ihnen, was wir für Sie tun können.

Ihr persönlicher Wunschtermin beim Steuerberater

Bernd Volker Kurth - Steuerberater Obere Laube 42 78462 Konstanz Deutschland +49 7531 2822141 www.steuerberater-kurth.de 47.660371 9.171198