Achtung ab 1. März PKW Sachbezug € ...
Mit 1. März 2014 wird die Höchstgrenze für den PKW ...
mehr dazuUm mehr Geld für einen guten Zweck zu sammeln, wird auf Charity-Veranstaltungen häufig eine Versteigerung durchgeführt. Die Gegenstände, die versteigert werden sollen, werden von Prominenten oder Künstlern zur Verfügung gestellt.
Spenden sind steuerlich entweder als Betriebsausgabe oder als Sonderausgabe absetzbar, und zwar, wenn sie geleistet werden an:
und 10 % des laufenden Gewinns bzw. der Einkünfte nicht übersteigen.
Bei Versteigerungen auf Charity-Veranstaltungen ist davon auszugehen, dass der gesamte Vorgang als Spende zu sehen ist, die von zwei verschiedenen Personen erbracht wird. Das sind:
Die begünstigte Organisation erhält eine Spende in Höhe des gezahlten Geldbetrages. Dieser stellt insgesamt eine abzugsfähige Spende dar. Sie ist aber auf zwei Spender aufzuteilen. Die Aufteilung ist dabei nach dem Wertverhältnis der Leistung der beiden Spender zu bemessen.
Der Sachspender kann den gemeinen Wert der Sache, wenn es sich um einen Gegenstand des Betriebsvermögens handelt, als Spende geltend machen. Der Erwerber kann den Betrag als Spende geltend machen, der den gemeinen Wert der Sachspende übersteigt. Kann der gemeine Wert der Sachspende nicht ohne großen Aufwand ermittelt werden, bestehen keine Bedenken, wenn die insgesamt von der Organisation erzielte Spende im Verhältnis 50:50 auf beide Spender aufgeteilt wird.
Die Spendenorganisation hat beiden Spendern eine Spendenbestätigung über ihre Spende auszustellen. Beide Spender müssen mit dem Spendenbetrag in dieser Bestätigung enthalten sein.
Stand: 06. Februar 2014
Sie haben noch offene Fragen an Ihren Steuerberater in Konstanz? JETZT Kontakt aufnehmen!
Straffreiheit Dienstleistungsscheck Vereine Sparpaket Kulturtipps Energieabgabenvergütung CO2-Emissionswert Grundstücksveräußerung Bundesfinanzministerium Freibetrag Kleinunternehmer Riesterförderung Buchführungspflicht Anzahlung Beratung Gemeinnützigkeit Sanierung Urlaubsgeld Behandlungskosten Klimaschutz Griechenland Stammeinlage Fachbehandlungen Steuerzahler Steuerrückerstattung Steuerberater Konstanz
Mit 1. März 2014 wird die Höchstgrenze für den PKW ...
mehr dazuDurch den Umsatzsteuerrichtlinien-Wartungserlass 2013 ist ...
mehr dazuWenn auf einer Rechnung die gesetzlichen Rechnungsmerkmale ...
mehr dazuUm mehr Geld für einen guten Zweck zu sammeln, wird auf ...
mehr dazuBeim Salzburger Steuerdialog wurde die Frage der Einlösung ...
mehr dazuNach wenigen Jahren haben alle Internet-Browser unzählige ...
mehr dazuAls Steuerberater Ihres Vertrauens ist uns Ihre optimale Betreuung ein wesentliches Anliegen. Mit diesem Erinnerungsservice bieten wir Ihnen regelmäßig professionelle Unterstützung bei der Einhaltung Ihrer steuerlichen Termine.
Tragen Sie hier Ihre Termine ein!An unserem Standort in Konstanz analysieren wir Ihre individuellen Anliegen und dann zeigen wir Ihnen, was wir für Sie tun können.