Neustarthilfe für Soloselbständige:...
Besonders Soloselbständige sind von der Corona-Pandemie ...
mehr dazuSeit 2019 werden Erträge aus im Regelfall thesaurierenden Investmentfonds mit einer sogenannten Vorabpauschale belastet (vgl. § 16 Absatz 1 Nr. 2 Investmentsteuergesetz/InvStG). Die Höhe der Vorabpauschale bemisst sich am sogenannten Basiszinssatz, der alljährlich vom Bundesfinanzministerium/BMF festgelegt wird.
Während der Basiszinssatz für die Jahre 2018 bis 2020 zwischen 0,87 % und 0,07 % betrug, ergibt sich für 2021 angesichts der Negativzinspolitik der Zentralbank ein negativer Basiszinssatz von -0,45 % (Bundeswertpapiere mit jährlicher Kuponzahlung und einer Restlaufzeit von 15 Jahren, vgl. BMF-Schreiben vom 6.1.2021 IV C 1 - S 1980-1/19/10038 :004). Daher wird für 2021 keine Vorabpauschale erhoben.
Stand: 24. Februar 2021
Sie haben noch offene Fragen an Ihren Steuerberater in Konstanz? JETZT Kontakt aufnehmen!
Ertragssteuer Barumsatz Buchführungspflicht Deregulierungsgesetz Diagnose-App Lohndumping Verlustrücktrag umsatzsteuerfrei Spendenbestätigung Rente Bitcoin Unfall Marke Revision Anspruch Bleaching BIC Ausstellung Arbeitsplatzevaluierung Rückforderung Nachversteuerung Arbeitsvertrag Arbeitnehmerveranlagung Wettbewerbsrecht Ferialjob Steuerberater Konstanz
Als Steuerberater Ihres Vertrauens ist uns Ihre optimale Betreuung ein wesentliches Anliegen. Mit diesem Erinnerungsservice bieten wir Ihnen regelmäßig professionelle Unterstützung bei der Einhaltung Ihrer steuerlichen Termine.
Tragen Sie hier Ihre Termine ein!An unserem Standort in Konstanz analysieren wir Ihre individuellen Anliegen und dann zeigen wir Ihnen, was wir für Sie tun können.