Steuerliche Neuerungen im ...
Neues Steueränderungsgesetz enthält Ausweitung der ...
mehr dazu
Zahnärzte hatten zusammen mit Unternehmen, die besondere Rabattwebsites vertreiben, eine Kooperation angeboten, wonach Bleaching und sonstige zahnärztliche Leistungen, die von den Krankenkassen nicht oder nur teilweise übernommen werden (Zahnreinigung, usw.), mit Rabatten bis zu 90 % zu Festpreisen und zeitlich begrenzt beworben. Die örtlich zuständige Zahnärztekammer sah dies als berufswidrige Werbung nach § 15 der Berufsordnung an und reichte diverse Klagen auf Unterlassung ein. Das Landgericht Köln hat mit zwei Urteilen der jeweiligen Klage stattgegeben (LG Köln Urteile vom 21.6.2012, Az 31 O 767/11 und 31 O 25/12).
Ärztinnen und Ärzte sollten von Angeboten mit hohen Rabatten, durch die Patienten angelockt werden, absehen. Dies gilt besonders dann, wenn die Laufzeit des Rabattangebots, wie in dem Urteilsfall, zeitlich eng begrenzt ist.
Stand: 12. August 2013
Sie haben noch offene Fragen an Ihren Steuerberater in Konstanz? JETZT Kontakt aufnehmen!
Geschäftseinrichtung OG Betrugsbekämpfung Künstliche Intelligenz Mindeststeuer Ferienwohnung Handelsrecht Marketing Erhöhung Haushaltsersparnis Amtsträger Bundessozialgericht Schadenersatz EU-Recht Spendenempfänger Zahnarzt Vertreterpauschale Anspruchsverzinsung Recht Strafen Wirtschaftskammer Rechtsform Schwellenwert Bildschirmarbeitsplatz Betrieb Steuerberater Konstanz
Als Steuerberater Ihres Vertrauens ist uns Ihre optimale Betreuung ein wesentliches Anliegen. Mit diesem Erinnerungsservice bieten wir Ihnen regelmäßig professionelle Unterstützung bei der Einhaltung Ihrer steuerlichen Termine.
Tragen Sie hier Ihre Termine ein!An unserem Standort in Konstanz analysieren wir Ihre individuellen Anliegen und dann zeigen wir Ihnen, was wir für Sie tun können.