Steuervergünstigungen für ...
Bundesregierung plant Steuervergünstigungen auch für ...
mehr dazuFür Aufwendungen für Handwerkerleistungen zwecks Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen kann eine Steuerermäßigung beantragt werden. Steuerbegünstigt sind ausschließlich Lohnleistungen, davon maximal 20 % bzw. bis maximal € 1.200,00 im Jahr (§ 35a Abs. 3 Einkommensteuergesetz/EStG).
Steuerpflichtige stellen sich zum Jahresende oft die Frage, ob für freiwillige Vorauszahlungen auf geplante Handwerkerleistungen im Folgejahr die Steuerermäßigung in Anspruch genommen werden kann. Das Finanzgericht/FG Düsseldorf hat diese verneint (Urteil vom 18.7.2024, 14 K 1966/23 E). Die Steuerermäßigung setzt stets eine durch Handwerkerinnen bzw. Handwerker ausgestellte Rechnung voraus.
Stand: 26. November 2024
Sie haben noch offene Fragen an Ihren Steuerberater in Konstanz? JETZT Kontakt aufnehmen!
Flüchtlingshilfe Arbeitgeberleistung Gesellschaften Sozialversicherungsbeiträge Anspruchszinsen Altersvorsorgeaufwendungen Handwerkerbonus BMF Außensteuergesetz Pflegekosten Eigenheim Leistungsverweigerungsrecht Familie Fristverlängerung Online-Portal Zahlung Vollmacht Honorarärzte Datenschutzgrundverordnung abzugsfähig Aufbewahrungspflichten Gutschein-Richtlinie Steuer VwGH Pflegeplatz Steuerberater Konstanz
Als Steuerberater Ihres Vertrauens ist uns Ihre optimale Betreuung ein wesentliches Anliegen. Mit diesem Erinnerungsservice bieten wir Ihnen regelmäßig professionelle Unterstützung bei der Einhaltung Ihrer steuerlichen Termine.
Tragen Sie hier Ihre Termine ein!An unserem Standort in Konstanz analysieren wir Ihre individuellen Anliegen und dann zeigen wir Ihnen, was wir für Sie tun können.