Änderung bei der Hauptwohnsitzbefre...
Änderung 2. Abgabenänderungsgesetz 2014
mehr dazuÄnderung 2. Abgabenänderungsgesetz 2014
Durch die Hauptwohnsitzbefreiung sind Veräußerungen von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen samt Grund und Boden (bis zu 1.000 m2) befreit, wenn sie dem Veräußerer:
Neues aus dem Einkommensteuer-Richtlinien-Wartungserlass 2015 (Begutachtungsentwurf)
Als Grundstück gilt grundsätzlich die einzelne Parzelle. Wenn aber gemeinsam mit dem als Hauptwohnsitz genutzten Grundstück auch benachbarte Grundstücke verkauft werden, die gemeinsam mit dem als Hauptwohnsitz genutzten Grundstück genutzt werden, kann der Verkauf als Einheit betrachtet werden. Auch der Verkauf der benachbarten Grundstücke kann daher unter die Hauptwohnsitzbefreiung fallen. Allerdings nur, bis eine Gesamtfläche von 1.000 m2 erreicht wird. Sobald diese Grenze überstiegen wird, sind die Nachbargrundstücke nicht von der Hauptwohnsitzbefreiung mitumfasst.
Nach den Bestimmungen zur Besteuerung von Immobilien ist eine Eigentumswohnung ein eigenständiges Grundstück. Daher gilt für jede Eigentumswohnung die 1.000 m2-Grenze.
Maximal zwei Parkplätze sind bei der Veräußerung von der Hauptwohnsitzbefreiung miterfasst – auch wenn sich der Parkplatz auf einem eigenen Grundstück befindet. Die Richtlinien stellen jetzt allerdings klar, dass die bloße Veräußerung eines Parkplatzes nicht der Hauptwohnsitzbefreiung unterliegt.
Stand: 29. Jänner 2015
Sie haben noch offene Fragen an Ihren Steuerberater in Konstanz? JETZT Kontakt aufnehmen!
Sozialversicherungsanstalten Kryptowährung Liquiditätsplanung Kurzarbeit Rechnungsberichtigung Mining Mehrwertsteuer Krankheitskosten Umsatzsteuerrichtlinien Kinderfreibetrag Beitragsbemessungsgrenze Werbungskostenabzug Familienzeitbonus alternative Behandlungsmethoden Einfuhrumsatzsteuer Repräsentationsaufwendung Arbeitsunfähigkeit Werklohn steuerpflichtig Geschwisterstaffelung Wohnungseigentumsgesetz Zahnarzt Mezzanine-Kapital Rechnung Verwaltungsgericht Steuerberater Konstanz
Betriebe, die Lehrlinge ausbilden, können eine Vielzahl von ...
mehr dazuAls Steuerberater Ihres Vertrauens ist uns Ihre optimale Betreuung ein wesentliches Anliegen. Mit diesem Erinnerungsservice bieten wir Ihnen regelmäßig professionelle Unterstützung bei der Einhaltung Ihrer steuerlichen Termine.
Tragen Sie hier Ihre Termine ein!An unserem Standort in Konstanz analysieren wir Ihre individuellen Anliegen und dann zeigen wir Ihnen, was wir für Sie tun können.