Steuerfortentwicklungsgesetz
Änderungsgesetz in Auszügen in Kraft getreten
mehr dazuDas Jahressteuergesetz 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 387) enthält eine Vielzahl gesetzlicher Anpassungen im Lohnsteuerrecht, welche speziell für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber relevant sind. Unter anderem wurde die bisherige Praxis für die Inanspruchnahme der Lohnsteuerpauschalierung ins Gesetz aufgenommen. Arbeitgeber können die Pauschalierung einfach durch Übermittlung bzw. Abgabe einer entsprechenden Lohnsteuer-Anmeldung in Anspruch nehmen (§ 40 Abs 4 Einkommensteuergesetz/EStG).
Ab 2025 kann die Fünftelregelung (z. B. für Abfindungszahlungen) im Rahmen des Lohnsteuerabzugs nicht mehr angewendet werden. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können die Tarifermäßigung allerdings weiterhin im Veranlagungsverfahren geltend machen.
Darüber hinaus ist ein Lohnsteuer-Jahresausgleich bei Bezug von ausländischen Einkünften, von denen keine inländische Lohnsteuer einbehalten wurde, nicht mehr möglich (§ 42b Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 EStG neu). Der Jahresausgleich ist auch dann nicht mehr durchzuführen, wenn für die Steuerpflichtige bzw. den Steuerpflichtigen bei der Vorsorgepauschale im Zusammenhang mit der Pflegeversicherung unterschiedliche Abschläge zu berücksichtigen sind (§ 39b Abs. 2 Satz 5 Nr. 3 EStG-neu).
Die Antragsfrist für Lohnsteuerfreibeträge beginnt künftig jeweils am 1. November des entsprechenden Vorjahres (bisher 1. Oktober, § 39a Abs. 2 EStG neu). Die Terminverschiebung gilt erstmalig für das Ermäßigungsverfahren 2026).
Stand: 28. Januar 2025
Sie haben noch offene Fragen an Ihren Steuerberater in Konstanz? JETZT Kontakt aufnehmen!
Kommanditgesellschaft Brille Verrechnungspreisen Dienstwohnung Teilzeit Kapitalerträge Intensivpflegeleistung Lohnfestsetzung Kapitalgesellschaft Stille Reserven Zufluss-Abfluss-Prinzip Habilitation Hinzuverdienst Beitragsbemessungsgrenze Unternehmenserfolg Einnahmen Seminar Fahrtkosten Steuerrückzahlung Krankenfahrten Anschaffungskosten Nachtarbeitszuschlag Strom Werbezahlungen Sozialdumping Steuerberater Konstanz
Als Steuerberater Ihres Vertrauens ist uns Ihre optimale Betreuung ein wesentliches Anliegen. Mit diesem Erinnerungsservice bieten wir Ihnen regelmäßig professionelle Unterstützung bei der Einhaltung Ihrer steuerlichen Termine.
Tragen Sie hier Ihre Termine ein!An unserem Standort in Konstanz analysieren wir Ihre individuellen Anliegen und dann zeigen wir Ihnen, was wir für Sie tun können.