Geplante steuerliche Neuerungen im ...
Investitions-Booster und neue Sonderabschreibung für ...
mehr dazuDie erste Hälfte eines jeden Jahres ist im Regelfall geprägt von Bilanzpräsentationen der Unternehmen für das vergangene Geschäftsjahr. Neben den klassischen Bilanzzahlen wie dem „Jahresüberschuss“ (= Saldo aus Aufwendungen und Erträgen aus der Gewinn- und Verlustrechnung) oder dem „Bilanzgewinn“ (= Jahresüberschuss, berichtigt um Gewinn-/Verlustvortrag und ggf. Einstellungen/Entnahmen in/aus den Gewinnrücklagen) enthalten die Bilanzen und Geschäftsberichte der börsennotierten Aktiengesellschaften Bilanzkennzahlen in Großbuchstaben wie EBIT, EBITDA oder EBITDASO.
EBIT steht für „Earnings before Interest and Taxes“. Die Kennzahl weist den Gewinn vor Zinsen und Steuern aus. EBITDA ist die Abkürzung für „Earnings before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization“. Beim EBITDA werden neben Zinsen und Steuern die Abschreibungen herausgerechnet. EBITDASO steht für „Earnings before Interest, Taxes, Depreciation, Amortization and Stock Options“. Die Kennzahl entspricht dem EBITDA, bereinigt um die Aufwendungen für Mitarbeiterbeteiligungen („Stock Options“).
Die Gründe für den Ausweis dieser Bilanzkennzahlen liegen zum einen in einer besseren zwischenbetrieblichen Vergleichbarkeit. Die Herausfilterung des länderspezifischen Steueraufwands im EBIT ermöglicht neutrale länderübergreifende Vergleiche von Unternehmen innerhalb einer Branche (z. B. der Pharma- oder Automobilindustrie). Mit der EBITDA-Kennzahl werden die Abschreibungen bei der Ergebnisanalyse eliminiert. Dies ist insbesondere deshalb von Vorteil, weil die Bemessung der Abschreibungen durch die steuerlichen und handelsrechtlichen Wahlmöglichkeiten Gestaltungsspielräume eröffnen, die einen Vergleich der Unternehmensergebnisse einschränkt. Außerdem wirken sich Abschreibungen nicht cash-wirksam aus.
Aktionärinnen und Aktionäre sowie Investorinnen und Investoren sollten allerdings die klassischen Bilanzkennzahlen nicht aus den Augen verlieren. Denn gemeinsames Element von EBIT, EBITDA usw. ist, dass zum Ergebnis Aufwandspositionen, welche vorher das Ergebnis gemindert haben, hinzuaddiert werden. Besonders das Herausrechnen der Zinsaufwendungen im EBIT sollte kritisch betrachtet werden. Denn im Regelfall sind Unternehmen nicht zu hundert Prozent eigenkapitalfinanziert. Zinsaufwendungen können im Einzelfall zu erheblichen Liquiditätsabflüssen führen.
Stand: 25. Mai 2025
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