Solidaritätszuschlag ...
Bundesverfassungsgericht hält Solidaritätszuschlag für ...
mehr dazu
Die Europäische Union hat am 12.7.2024 den „EU Artificial Intelligence Act“ im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Diese über 100 Seiten umfassende Verordnung gilt seit dem 1.8.2024. Sie enthält u. a. eine vierstufige Risikoklassifizierung von KI-Systemen, beginnend von „Minimal Risk“ bis „Unacceptable Risk“.
Die KI-Verordnung enthält in Art. 4 auch Schulungspflichten für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mit KI-Systemen arbeiten. Diese Schulungspflichten gelten seit Februar 2025 und greifen bereits dann, wenn Mitarbeiter im Büro mittels Sprachmodellen wie ChatGPT Dokumente verfassen. Sinn und Zweck der Schulungspflicht ist, Mitarbeitern die ethischen und gesetzlichen Risiken von KI darzulegen. Weitere Aspekte, die berücksichtigt werden müssen, sind Haftungsfragen, Datenschutz und Urheberrechte.
Zur Erfüllung der Schulungspflichten genügen E-Learning-Tools und E-Schulungen, die bei diversen Anbietern gebucht werden können und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern das notwendige Basiswissen vermitteln.
Stand: 27. April 2025
Sie haben noch offene Fragen an Ihren Steuerberater in Konstanz? JETZT Kontakt aufnehmen!
Zusammenfassende Meldungen Schutzvorschriften Umsatzsteuer Verrechnungspreisen Verpflegungspauschbeträge Teilnehmerverzeichnis Blog Gutschein Leistungsempfänger GSVG Student Rufbereitschaft Umsatzsteuerpflicht Liquiditätsprüfung Inflation Erbschaft Sanierung Wahlarzt Sicherheit Umsatz Privatvermögen Kinderkrankengeld Regressforderungen Rechnung Anzeigepflicht Steuerberater Konstanz
Als Steuerberater Ihres Vertrauens ist uns Ihre optimale Betreuung ein wesentliches Anliegen. Mit diesem Erinnerungsservice bieten wir Ihnen regelmäßig professionelle Unterstützung bei der Einhaltung Ihrer steuerlichen Termine.
Tragen Sie hier Ihre Termine ein!An unserem Standort in Konstanz analysieren wir Ihre individuellen Anliegen und dann zeigen wir Ihnen, was wir für Sie tun können.