Personengesellschaftsrecht 2024
Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts ...
mehr dazuVerluste aus Kapitalanlagen können mit Gewinnen aus anderen Kapitalanlagen ausgeglichen werden. Ausnahmen gibt es bei Verlusten aus Aktien. Diese dürfen nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden. Damit Verluste aus einem Depot mit den Gewinnen aus anderen Kapitalanlagen nach den gesetzlichen Regelungen verrechnet werden können, muss sich der Kapitalanleger die nicht ausgeglichenen Verluste von der depotführenden Bank bescheinigen lassen. Banken stellen solche Verlustbescheinigungen auf Antrag aus. Ein solcher Antrag muss von Gesetzes wegen bis spätestens 15. Dezember eines Jahres gestellt werden.
Kapitalanleger sollten außerdem zum Jahreswechsel bestehende Freistellungsaufträge anpassen. Der Sparer-Pauschbetrag beträgt für 2024 unverändert € 1.000,00 (bei Zusammenveranlagung € 2.000,00). Der Sparer-Pauschbetrag kann und sollte bei Bedarf auf mehrere Banken/Depots verteilt werden. Im Regelfall empfiehlt es sich, einen Freistellungsauftrag für ein bestehendes Investmentfondsdepot zu erteilen, damit der zum Jahresanfang erhobene und zu versteuernde Vorwegabschlag für die Investmentfonds nicht zum Steuerabzug führt. In Summe dürfen die erteilten Freistellungsbeträge den Sparer-Pauschbetrag nicht überschreiten.
Stand: 27. November 2023
Sie haben noch offene Fragen an Ihren Steuerberater in Konstanz? JETZT Kontakt aufnehmen!
Website Tagesgeld Arbeitnehmerveranlagung Mietpreisbremse Praxisübergabe Privatrechnung Behandlungsrecht Grenzüberschreitende Dienstleistungen Ausstellung Tod PC Hauptwohnsitz ZVG Praxisübernahme Doppelte Haushaltsführung Homeoffice Jahressteuergesetz Grundsicherung Übernachtungspauschale Österreich Gericht Ferialarbeiter Erbschaftsteuer Arbeitsunfähigkeit Mindeststeuer Steuerberater Konstanz
Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts ...
mehr dazuVerlustbescheinigungen müssen bei den betreffenden Banken ...
mehr dazuFinanzverwaltung hebt Betriebsausgabepauschalen für 2023 an
mehr dazuAls Steuerberater Ihres Vertrauens ist uns Ihre optimale Betreuung ein wesentliches Anliegen. Mit diesem Erinnerungsservice bieten wir Ihnen regelmäßig professionelle Unterstützung bei der Einhaltung Ihrer steuerlichen Termine.
Tragen Sie hier Ihre Termine ein!An unserem Standort in Konstanz analysieren wir Ihre individuellen Anliegen und dann zeigen wir Ihnen, was wir für Sie tun können.