Steuernews für Mandanten

Steuertarif 2026

Person arbeitet auf Laptop

Einkommensteuer

Der Einkommensteuer-Grundfreibetrag steigt zum 1.1.2026 von € 12.096,00 auf € 12.348,00. Für zusammenveranlagte Ehegatten beträgt der Grundfreibetrag 2026 € 24.696,00. Die untere Zone mit einem ansteigenden Steuersatz von 14 % bis 23,97 % beginnt ab einem zu versteuernden Einkommen von € 12.349,00 bis € 17.799,00. Die Progressionszone mit einem ansteigenden Steuersatz von 23,97 % bis 42 % beginnt ab einem zu versteuernden Einkommen von € 17.800,00 und endet bei € 69.878,00. Der Spitzensteuersatz von 42 % in der sogenannten Proportionalzone wird ab einem zu versteuernden Einkommen von € 69.879,00 fällig. Die Proportionalzone geht ab einem unveränderten Einkommen von € 277.826,00 in die „Reichensteuer“ mit einem Steuersatz von 45 % über. Für zusammenveranlagte Ehegatten gelten jeweils die doppelten Beträge.

Solidaritätszuschlag

Die Jahresfreigrenze steigt 2026 für Einzelveranlagte auf € 20.350,00 (2025: € 19.950,00) und für Zusammenveranlagte auf € 40.700,00 (2025: € 39.900,00). Das heißt, dass Einzelveranlagte bei einer Einkommensteuer von bis zu € 19.950,00 und zusammenveranlagte Ehepaare bis zu einer Einkommensteuer von € 40.700,00 im kommenden Jahr keinen Solidaritätszuschlag mehr zahlen. Die Jahresfreigrenzen gelten allerdings nicht für Kapitaleinkünfte.

Sonderausgabenabzug

Für Beiträge zu gesetzlichen Rentenversicherungen oder zur landwirtschaftlichen Alterskasse sowie zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen erhöht sich in 2026 der als Sonderausgaben abzugsfähige Höchstbeitrag in Verbindung mit der Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze zur knappschaftlichen Rentenversicherung auf insgesamt rund € 30.865,00 (§ 10 Abs. 3 Einkommensteuergesetz/EStG). Das entspricht 24,7 % aus der Beitragsbemessungsgrenze für die Bundesknappschaft für 2026 in Höhe von € 124.800,00.

Kinderfreibetrag

Der Kinderfreibetrag für jedes zu berücksichtigende Kind steigt 2026 von € 6.672,00 auf € 6.826,00. Der Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf bleibt unverändert bei € 2.928,00.

Stand: 25. November 2025

Bild: mod - stock.adobe.com

Sie haben noch offene Fragen an Ihren Steuerberater in Konstanz? JETZT Kontakt aufnehmen!

Weitere Ausgaben

Steuernews - Dezember 2025

Steuertarif 2026

Höhere Grundfreibeträge im nächsten Jahr sowie Anpassung ...

mehr dazu

Eckpunkte der geplanten Aktivrente

Gesetzentwurf für eine Aktivrente

mehr dazu

Forderungsverjährung 2025

Welche Forderungen zum Jahreswechsel verjähren

mehr dazu

Aufbewahrungsfristen 2025/2026

Welche Belege und sonstigen Unterlagen zum 31.12.2025 ...

mehr dazu

Weihnachtsfeier steueroptimal ...

Finanzamt feiert mit: Was bei betrieblichen ...

mehr dazu

Auslandserwerbe von Todes wegen

Nach ausländischem Erbrecht erforderliche Annahmeerklärung ...

mehr dazu

Sachbezugswerte 2026

Welche Sachbezugswerte in 2026 gelten

mehr dazu

Steuerfreiheit für Elektrofahrzeuge

Achtes Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes

mehr dazu

Erinnerungsservice

Als Steuerberater Ihres Vertrauens ist uns Ihre optimale Betreuung ein wesentliches Anliegen. Mit diesem Erinnerungsservice bieten wir Ihnen regelmäßig professionelle Unterstützung bei der Einhaltung Ihrer steuerlichen Termine.

Tragen Sie hier Ihre Termine ein!

Erstberatung

An unserem Standort in Konstanz analysieren wir Ihre individuellen Anliegen und dann zeigen wir Ihnen, was wir für Sie tun können.

Ihr persönlicher Wunschtermin beim Steuerberater

Bernd Volker Kurth - Steuerberater Obere Laube 42 78462 Konstanz Deutschland +49 7531 2822141 www.steuerberater-kurth.de 47.660371 9.171198