Steuernews für Mandanten

Umsatzsteuer auf Münzen

Illustration

Neues BMF-Schreiben

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit Schreiben vom 2.12.2019 (III C 2 - S 7246/19/10002:001) zur Umsatzsteuerfreiheit beim Münzkauf nach § 25c Umsatzsteuergesetz (UStG) Stellung genommen.

Anlagegold

Nach dem BMF-Schreiben gelten solche Münzen als mehrwertsteuerfreies Anlagegold, die einen Feingoldgehalt von mindestens 900 Tausendstel haben, nach dem Jahr 1800 geprägt worden sind und in ihrem Ursprungsland gesetzliches Zahlungsmittel sind oder waren. Zusätzlich müssen die Münzen üblicherweise zu einem Preis verkauft werden, „der den Offenmarktwert ihres Goldgehaltes um nicht mehr als 80 vom Hundert übersteigt“. Eine Liste jener Goldmünzen, die diese Kriterien erfüllen, wurde von der Europäischen Kommission im Amtsblatt der EU vom 29.10.2019 Nr. C 364, S 9 veröffentlicht (BMF v. 5.11.2019 III C1-S7068/19/10002:001).

Stand: 24. Januar 2020

Bild: BillionPhotos.com - Fotolia.com

Sie haben noch offene Fragen an Ihren Steuerberater in Konstanz? JETZT Kontakt aufnehmen!

Weitere Ausgaben

Steuernews - Februar 2020

Neue Meldepflichten und ...

Mitteilungspflichten für grenzüberschreitende ...

mehr dazu

Grundsätze ordnungsmäßiger ...

Globalisierung und Digitalisierung

mehr dazu

Elektronische Kassensysteme

Wichtige Neuerungen zum Jahreswechsel

mehr dazu

ELStAM-Abrufverfahren bei ...

Neues BMF-Schreiben regelt Abruf ab 1.1.2020

mehr dazu

Mehrwertsteuer-Senkung bei der Bahn

Klimapaket

mehr dazu

Negativzinsen 2020

Werbungskosten oder negative Kapitalerträge

mehr dazu

Umsatzsteuer auf Münzen

Neues BMF-Schreiben

mehr dazu

Erinnerungsservice

Als Steuerberater Ihres Vertrauens ist uns Ihre optimale Betreuung ein wesentliches Anliegen. Mit diesem Erinnerungsservice bieten wir Ihnen regelmäßig professionelle Unterstützung bei der Einhaltung Ihrer steuerlichen Termine.

Tragen Sie hier Ihre Termine ein!

Erstberatung

An unserem Standort in Konstanz analysieren wir Ihre individuellen Anliegen und dann zeigen wir Ihnen, was wir für Sie tun können.

Ihr persönlicher Wunschtermin beim Steuerberater

Bernd Volker Kurth - Steuerberater Obere Laube 42 78462 Konstanz Deutschland +49 7531 2822141 www.steuerberater-kurth.de 47.660371 9.171198