Steuernews für Mandanten

Erleichterter Zugang zum Kurzarbeitergeld erneut verlängert

Illustration

Neue Verordnung

Mit einer Verordnung des geschäftsführenden Bundesarbeitsministers Hubertus Heil, welche das Bundeskabinett am 24.11.2021 passierte, wurde die maximale Bezugsdauer für das pandemiebedingt höhere Kurzarbeitergeld von 24 Monaten für weitere drei Monate bis zum 31.3.2022 verlängert. Das erhöhte Kurzarbeitergeld beträgt 70/77 % der Bemessungsgrundlage und ab dem siebten Monat 80/87 %.

Zugangserleichterungen

Mit der Verordnung wurden auch die in der Coronakrise eingeführten Zugangserleichterungen zum Kurzarbeitergeld verlängert. So können Betriebe bis 31.3.2022 Kurzarbeit anmelden, wenn mindestens 10 % der Beschäftigten einen Entgeltausfall von mehr als 10 % haben. Mit der zweiten Kurzarbeitergeldbezugsdauerverordnung (vom 12.10.2020, BGBl. I S. 2165) wurde die Bezugsdauer für das krisenbedingte Kurzarbeitergeld auf bis zu 24 Monate verlängert. Die bisherige vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge für die Arbeitgeber wurde auf die Hälfte verringert.

Stand: 04. Januar 2022

Bild: thodonal - stock.adobe.com

Sie haben noch offene Fragen an Ihren Steuerberater in Konstanz? JETZT Kontakt aufnehmen!

Weitere Ausgaben

Steuernews - Januar 2022

Sachbezüge für Mitarbeiter 2022

Neuerungen bei Sachbezügen, Gutschein- und Geldkarten

mehr dazu

Sozialversicherungs-Rechengrößen ...

Neue Beitragsbemessungs- und Versicherungspflichtgrenzen

mehr dazu

Aufgabe der Steuerfahndung und der ...

Bekämpfung von Steuerhinterziehung

mehr dazu

Meldepflicht von Auslandszahlungen

Meldepflichten an die Deutsche Bundesbank

mehr dazu

Erleichterter Zugang zum ...

Verlängerung bis 31.3.2022

mehr dazu

Mindestlohn 2022 und Änderungen ...

Erhöhung des Mindestlohnes ab 2022 und Auswirkungen auf ...

mehr dazu

Steuerklassenwahl 2022

Welche Lohnsteuerklassenkombination die richtige?

mehr dazu

Höherer Beitragszuschlag für ...

Kinderlose Pflichtversicherte in der gesetzlichen ...

mehr dazu

Erinnerungsservice

Als Steuerberater Ihres Vertrauens ist uns Ihre optimale Betreuung ein wesentliches Anliegen. Mit diesem Erinnerungsservice bieten wir Ihnen regelmäßig professionelle Unterstützung bei der Einhaltung Ihrer steuerlichen Termine.

Tragen Sie hier Ihre Termine ein!

Erstberatung

An unserem Standort in Konstanz analysieren wir Ihre individuellen Anliegen und dann zeigen wir Ihnen, was wir für Sie tun können.

Ihr persönlicher Wunschtermin beim Steuerberater

Bernd Volker Kurth - Steuerberater Obere Laube 42 78462 Konstanz Deutschland +49 7531 2822141 www.steuerberater-kurth.de 47.660371 9.171198