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Vermieterinnen bzw. Vermieter können Fortbildungskosten für Seminare zu den Themen Immobilienverwaltung und steuerliche Optimierung als (vorweggenommene) Werbungskosten geltend machen. Dies hat das Sächsische Finanzgericht (FG) entschieden (Urt. v. 1.10.2025 5 K 14/25, rkr.). Im Streitfall ging es um Kosten in Höhe von € 5.900,00 für das Seminar „Immocation Steuerclass“. Es handelte sich hierbei um ein spezialisiertes Fortbildungsangebot zur Immobilienverwaltung.
Während die Finanzverwaltung den für den Werbungskostenabzug notwendigen Veranlassungszusammenhang verneinte, verglich das FG die Aufwendungen mit denen von Steuerberatungskosten und ließ den Werbungskostenabzug zu. Fortbildungsveranstaltungen, die der Steueroptimierung von Immobilieninvestitionen dienen, seien untrennbar mit der Vermietungstätigkeit verbunden. Die Vermittlung von steuerlichen Grundlagen sei vergleichbar mit Steuerberatungskosten. Diese stellen Werbungskosten dar, soweit sie bei Ermittlung der Einkünfte anfallen.
Besonders für diesen Lehrgang war, dass dieser spezifische steuerliche Schulungsthemen wie die Berechnung von Abschreibungen, die Abgrenzung von Erhaltungsaufwendungen und Anschaffungskosten sowie die Nutzung von Kalkulationstools zur Renditeberechnung beinhaltete.
Stand: 26. Mai 2026
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