Steuerspartipps zum Jahresende
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Wird neben einem Dienstverhältnis, das eine Vollversicherung nach dem ASVG begründet, ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis ausschließlich zu dem Zweck ausgeübt,
so hat der Dienstgeber einen neuen pauschalen Dienstnehmerbeitrag in Höhe von 14,12 % sowie die Arbeiterkammerumlage (Landarbeiterkammerumlage) einzubehalten und abzuführen.
Dies gilt, wenn im jeweiligen Kalenderjahr
Für den Dienstgeber entfällt der Beitrag des Dienstgebers zur Unfallversicherung. Der Dienstnehmer ist aber dennoch unfallversichert.
Stand: 30. Oktober 2017
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