Steuernews für Mandanten

Regelbedarfssätze für Unterhaltsleistungen für 2020

Illustration

Ein Unterhaltsabsetzbetrag kann unter bestimmten Voraussetzungen zur steuerlichen Entlastung geltend gemacht werden, wenn der gesetzliche Unterhalt geleistet wird, und

  • das Kind sich in einem Mitgliedstaat der EU, EWR-Staat oder der Schweiz aufhält,
  • das Kind nicht dem Haushalt des Steuerpflichtigen angehört und
  • für das Kind keine Familienbeihilfe bezogen wird.

Wenn keine vertragliche, gerichtliche oder behördliche Festsetzung der Unterhaltsleistung erfolgt ist, wird der Unterhaltsabsetzbetrag nur dann zuerkannt, wenn der vereinbarten Unterhaltsverpflichtung in vollem Ausmaß nachgekommen wurde und die Regelbedarfssätze nicht unterschritten wurden.

Die Regelbedarfssätze werden jedes Jahr neu festgelegt. Für die Regelbedarfssätze 2020 siehe Tabelle.

Altersgruppe  
0 – 3 Jahre € 212,00
3 – 6 Jahre € 272,00
6 – 10 Jahre € 350,00
10 – 15 Jahre € 399,00
15 – 19 Jahre € 471,00
19 – 28 Jahre € 590,00

Stand: 26. September 2019

Bild: violetkaipa - Fotolia.com

Sie haben noch offene Fragen an Ihren Steuerberater in Konstanz? JETZT Kontakt aufnehmen!

Weitere Ausgaben

Steuernews - Oktober 2019

Welche Änderungen bringt die im ...

Der Nationalrat hat kurz vor der Wahl am 19. September das ...

mehr dazu

Was wurde durch das ...

Im Folgenden ein grober Überblick über einige aus ...

mehr dazu

Was ist eine offene Gesellschaft ...

Möchte man mit einem oder mehreren Partnern ein Unternehmen ...

mehr dazu

Können Sponsorzahlungen von der ...

Freiwillige Zuwendungen wie Sponsorzahlungen sind ...

mehr dazu

Regelbedarfssätze für ...

Die Regelbedarfssätze werden jedes Jahr neu festgelegt.

mehr dazu

Wie kann ein Unternehmer ...

Nutzt ein Einzelunternehmer sein Kfz zu weniger als 50 % ...

mehr dazu

Wie sind Kosten eines ...

Strafen und Geldbußen laut Einkommensteuergesetz

mehr dazu

Netzwerken – aber richtig!

Der Aufbau und die Pflege von Kontakten ist für jeden ...

mehr dazu

Erinnerungsservice

Als Steuerberater Ihres Vertrauens ist uns Ihre optimale Betreuung ein wesentliches Anliegen. Mit diesem Erinnerungsservice bieten wir Ihnen regelmäßig professionelle Unterstützung bei der Einhaltung Ihrer steuerlichen Termine.

Tragen Sie hier Ihre Termine ein!

Erstberatung

An unserem Standort in Konstanz analysieren wir Ihre individuellen Anliegen und dann zeigen wir Ihnen, was wir für Sie tun können.

Ihr persönlicher Wunschtermin beim Steuerberater

Bernd Volker Kurth - Steuerberater Obere Laube 42 78462 Konstanz Deutschland +49 7531 2822141 www.steuerberater-kurth.de 47.660371 9.171198