Steuernews für Ärzte

Pflegeleistungen auf Basis des persönlichen Budgets

Pflegerin mit alter Dame

Persönliches Budget

Nach § 29 Abs. 1 des neunten Sozialgesetzbuches (SGB IX) können auf Antrag eines Leistungsberechtigten Leistungen zur Teilhabe durch die Leistungsform eines Persönlichen Budgets ausgeführt werden. Dies soll den Leistungsberechtigten in eigener Verantwortung ein möglichst selbstbestimmtes Leben ermöglichen. Bei der Ausführung des Persönlichen Budgets sind nach Maßgabe des individuell festgestellten Bedarfs die Rehabilitationsträger, die Pflegekassen und die Integrationsämter beteiligt.

Umsatzsteuerfreie Pflegeleistungen

Nach der Vorschrift des § 4 Nr. 16 Satz 1 Buchst. n des Umsatzsteuergesetzes (UStG) sind Leistungen, die eng mit der Betreuung oder Pflege von Personen verbunden sind und von Einrichtungen erbracht werden, bei denen diese Leistungen in mindestens 25 % der Fälle von den gesetzlichen Sozialversicherungsträgern vergütet werden, von der Umsatzsteuerpflicht befreit. Dies gilt nach Auffassung des Bundesfinanzhofs (BFH, Urteil vom 19.12.2024 V R 1/22) auch bei mittelbarer Kostentragung, wenn die Kosten aus dem persönlichen Budget bestritten werden und die Bewilligung in Bezug auf die Person des Leistungserbringers eine explizite Entscheidung des Kostenträgers im Sinne einer Anerkennung zur Leistungserbringung erkennen lässt.

Der Fall

Im Streitfall erbrachte eine KG pädagogische Fachleistungen und Assistenzleistungen für Menschen mit psychischen Erkrankungen, Suchterkrankungen oder geistiger Behinderung. Der hierfür zuständige Leistungsträger, ein Landeswohlfahrtsverband, schloss mit den Bewohnerinnen und Bewohnern Zielvereinbarungen ab. Die Abrechnung erfolgte direkt mit den Bewohnern (Patienten). Das Finanzamt behandelte die Umsätze als steuerpflichtig. Der BFH folgte der Finanzamt-Auffassung nicht und teilte auch nicht die Ansicht der Finanzverwaltung in Abschnitt 4.16.3. Abs. 2 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses (UStAE), wonach Vergütungen aus Geldern des Persönlichen Budgets in die Ermittlung der Mindestvergütungsquote generell nicht mit einzubeziehen sind. Nach Auffassung des BFH wäre die Sachlage differenziert zu beurteilen, wenn die Leistungen vom Umfang und der Höhe nach auf einer expliziten Entscheidung eines anerkannten vertraglichen Leistungsträgers beruhen.

Stand: 26. August 2025

Bild: New Africa - stock.adobe.com

Sie haben noch offene Fragen an Ihren Steuerberater in Konstanz? JETZT Kontakt aufnehmen!

Steuernews - Herbst 2025

Der neue Investitionsbooster

Hohe degressive Abschreibung für neu angeschafftes ...

mehr dazu

Gewerbesteuerpflicht der ...

Berechnung der maßgeblichen 40-%-Quote

mehr dazu

Koalitionsvertrag

Pläne der neuen Bundesregierung zur Unterstützung der ...

mehr dazu

Pflegeleistungen auf Basis des ...

BFH bejaht Umsatzsteuerfreiheit für Pflegeleistungen durch ...

mehr dazu

Ausbildung zur Rettungssanitäterin

Lehrgang zur Rettungssanitäterin keine Berufsausbildung

mehr dazu

Erbeinsetzung eines Arztes

Erbeinsetzung eines Arztes trotz Verstoßes gegen die ...

mehr dazu

Pflegemindestlohn

Mindestlöhne steigen auf bis zu € 20,50 pro Stunde

mehr dazu

Erinnerungsservice

Als Steuerberater Ihres Vertrauens ist uns Ihre optimale Betreuung ein wesentliches Anliegen. Mit diesem Erinnerungsservice bieten wir Ihnen regelmäßig professionelle Unterstützung bei der Einhaltung Ihrer steuerlichen Termine.

Tragen Sie hier Ihre Termine ein!

Erstberatung

An unserem Standort in Konstanz analysieren wir Ihre individuellen Anliegen und dann zeigen wir Ihnen, was wir für Sie tun können.

Ihr persönlicher Wunschtermin beim Steuerberater

Bernd Volker Kurth - Steuerberater Obere Laube 42 78462 Konstanz Deutschland +49 7531 2822141 www.steuerberater-kurth.de 47.660371 9.171198