Der neue Investitionsbooster
Hohe degressive Abschreibung für neu angeschafftes ...
mehr dazuZum 1.7.2025 ist die dritte Erhöhungsstufe für den Mindestlohn in der Pflege nach der „Sechsten Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche“ (6. PflegeArbbV) in Kraft getreten. Der Mindestlohn beträgt danach für Pflegehilfskräfte € 16,10, für qualifizierte Pflegehilfskräfte mit mindestens einjähriger Ausbildung und entsprechender Tätigkeit € 17,35 und für Pflegefachkräfte € 20,50 pro Stunde.
Außerdem haben Pflegekräfte bei einer Fünf-Tage-Woche einen Anspruch auf neun zusätzliche bezahlte Urlaubstage pro Jahr.
Stand: 26. August 2025
Sie haben noch offene Fragen an Ihren Steuerberater in Konstanz? JETZT Kontakt aufnehmen!
Krankheit Familienzeitbonus Werklohn Kosten Unterhaltsabsetzbetrag Patientenunterlagen grenzüberschreitende Steuergestaltung Ferienjobs Heilbehandlung Gebühren Ehrenamt Reverse-Charge Trinkgeld Phishing Ferialjob Aufwendungen Klimapaket Nächtigungsgeld Privathonorar Zahnarztpraxis Endabrechnung Doppelbesteuerung Arbeitslosenversicherungsbeitrag Bundesabgabenordnung Krankenkasse Steuerberater Konstanz
Als Steuerberater Ihres Vertrauens ist uns Ihre optimale Betreuung ein wesentliches Anliegen. Mit diesem Erinnerungsservice bieten wir Ihnen regelmäßig professionelle Unterstützung bei der Einhaltung Ihrer steuerlichen Termine.
Tragen Sie hier Ihre Termine ein!An unserem Standort in Konstanz analysieren wir Ihre individuellen Anliegen und dann zeigen wir Ihnen, was wir für Sie tun können.