Aufwendungen für wissenschaftlich ...
Steuerliche Absetzbarkeit als außergewöhnliche Belastung
mehr dazuBeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung können vollumfänglich als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden, soweit sich die Beiträge auf Basisleistungen beziehen. Vielfach gewähren die Krankenkassen ihren Versicherten Bonuszahlungen, etwa für gesundheitsbewusstes Verhalten.
Die Finanzverwaltung kürzt regelmäßig die sonderausgabenabzugsfähigen Krankenversicherungsbeiträge um die Bonuszahlungen. Ob dies rechtmäßig ist, entscheidet der Bundesfinanzhof in dem anhängigen Verfahren X R 17/15. Die Finanzverwaltung hat jetzt ihren sogenannten „Vorläufigkeitskatalog“ hinsichtlich der Kürzung der Beiträge zur Basiskrankenversicherung um die Bonuszahlungen der Krankenkassen erweitert. Dies bedeutet, dass Steuerbescheide diesbezüglich vorläufig erlassen werden und ggf. von Amts wegen berichtigt werden (BMF-Schreiben vom 5.11.2015 IV A 3 - S 0338/07/10010).
Stand: 25. Februar 2016
Sie haben noch offene Fragen an Ihren Steuerberater in Konstanz? JETZT Kontakt aufnehmen!
Behandlungsrecht Tod Versicherungspflichtgrenze Massagen Mitversicherung BMF Privatpatient Verbot Aushilfskräfte Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie Geschwisterstaffelung Pflegeaufwendungen Betriebsklima Personalplanung Schweigepflicht Kinderbetreuungskosten Zeitarbeitsunternehmen Familienzeitbonus Rechnung Investitionsplanung Mitarbeitergespräch Auszahlungsanspruch Gewinnverlagerung Geschäftseinrichtung Kauf Steuerberater Konstanz
Steuerliche Absetzbarkeit als außergewöhnliche Belastung
mehr dazuFG Berlin-Brandenburg: Persönliches Vertrauensverhältnis ...
mehr dazuVielfach gewähren die Krankenkassen ihren Versicherten ...
mehr dazuAls Steuerberater Ihres Vertrauens ist uns Ihre optimale Betreuung ein wesentliches Anliegen. Mit diesem Erinnerungsservice bieten wir Ihnen regelmäßig professionelle Unterstützung bei der Einhaltung Ihrer steuerlichen Termine.
Tragen Sie hier Ihre Termine ein!An unserem Standort in Konstanz analysieren wir Ihre individuellen Anliegen und dann zeigen wir Ihnen, was wir für Sie tun können.