Aufwendungen für wissenschaftlich ...
Steuerliche Absetzbarkeit als außergewöhnliche Belastung
mehr dazuUmsatzsteuerfrei bei therapeutischem Zweck
Eine Steuerpflichtige betreibt für gesetzliche Krankenkassen ein Gesundheitstelefon. Die Versicherten konnten sich hier medizinisch beraten lassen. Darüber hinaus wurden sogenannte Patientenbegleitprogramme durchgeführt. Es ging hier wiederum um die Frage, ob die genannten Tätigkeiten eine umsatzsteuerfreie Heilbehandlung darstellen.
Das Finanzgericht (FG) Düsseldorf hat in beiden Fällen eine Umsatzsteuerfreiheit verneint (Urteil vom 14.8.2015 - 1 K 1570/14 U). Gegen das Urteil wurde die Revision zugelassen.
Stand: 25. Februar 2016
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