Steuernews für Ärzte

Musik in der Zahnarztpraxis

Illustration

GEMA unterliegt vor dem BGH

Der Fall

Ein Zahnarzt hat im Wartebereich seiner Praxis Hörfunksendungen als Hintergrundmusik laufen lassen. Der Zahnarzt hatte anfänglich mit der GEMA einen Lizenzvertrag geschlossen, den er jedoch 2012 fristlos gekündigt hatte. Begründung: Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 15.03.2012, C-135/10 stellt die Wiedergabe von Hintergrundmusik in Zahnarztpraxen keine öffentliche Wiedergabe dar. Die GEMA klagte daraufhin restliche Gebühren ein, ohne Erfolg.

Urteil des BGH

Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs (BGH) konnte der Zahnarzt den Vertrag zu Recht fristlos kündigen, weil die Geschäftsgrundlage des Lizenzvertrages durch das EuGH-Urteil entfallen ist. Der BGH betonte in der Urteilsfindung, dass er an die Auslegung des Unionsrechts durch den EuGH gebunden sei. Insofern sei die Wiedergabe von Hörfunksendungen in Zahnarztpraxen nicht öffentlich und damit nicht vergütungspflichtig (Urteil vom 18.06.2015, I ZR 14/14).

Stand: 28. August 2015

Bild: rgvc - Fotolia.com

Sie haben noch offene Fragen an Ihren Steuerberater in Konstanz? JETZT Kontakt aufnehmen!

Steuernews - Herbst 2015

Umsatzsteuer für ästhetische ...

Umsatzsteuerfrei bei Krankheit oder Verletzung

mehr dazu

Musik in der Zahnarztpraxis

GEMA unterliegt vor dem BGH

mehr dazu

Steuerliche Beurteilung von ...

Hauspflege als gewerbliche Tätigkeit

mehr dazu

Bereitschaftszeitvergütung

Mindestlohn nicht zwingend

mehr dazu

Zahnaufhellungen

Bleaching als Teilleistung der Heilbehandlung ...

mehr dazu

Überlassung von Operationsräumen

Eine freiberufliche Anästhesistin hat anderen Ärzten ihre ...

mehr dazu

Gewinnmindernde Rückstellungen für ...

Ärztinnen und Ärzte, die ihren steuerpflichtigen Gewinn ...

mehr dazu

Kulturlinks – Herbst 2015

Aktuelle Festivals und kulturelle Veranstaltungen.

mehr dazu

Erinnerungsservice

Als Steuerberater Ihres Vertrauens ist uns Ihre optimale Betreuung ein wesentliches Anliegen. Mit diesem Erinnerungsservice bieten wir Ihnen regelmäßig professionelle Unterstützung bei der Einhaltung Ihrer steuerlichen Termine.

Tragen Sie hier Ihre Termine ein!

Erstberatung

An unserem Standort in Konstanz analysieren wir Ihre individuellen Anliegen und dann zeigen wir Ihnen, was wir für Sie tun können.

Ihr persönlicher Wunschtermin beim Steuerberater

Bernd Volker Kurth - Steuerberater Obere Laube 42 78462 Konstanz Deutschland +49 7531 2822141 www.steuerberater-kurth.de 47.660371 9.171198