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Der Bundesgerichtshof-BGH hat die Revisionsklage des Patienten einer Vertragsarztpraxis zurückgewiesen und eine Schadenersatzpflicht des behandelnden Arztes für Impfschäden verneint. Die Verantwortlichkeit für etwaige Aufklärungs- und Behandlungsfehler obliegt nach BGH-Auffassung dem Staat (BGH, Urteil von 9.10.2025, III ZR 180/24).
Ein Patient erhielt nach zwei vorangegangenen Schutzimpfungen im Mai und Juli 2021 am 15.12.2021 in der Praxis eines Arztes eine sog. Booster-Impfung. Etwa drei Wochen später wurde bei ihm eine Herzerkrankung diagnostiziert. Der Impfgeschädigte verklagte den Arzt auf € 800.000,00 Schmerzensgeld. Die Klage blieb allerdings ohne Erfolg. Der Arzt erfüllte mit seiner Tätigkeit eine hoheitliche Aufgabe, nämlich den durch das Bundesministerium für Gesundheit als Verordnungsgeber geschaffenen Anspruch gegen den Staat auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2. Der BGH sah in der Tätigkeit des Arztes lediglich einen „Verwaltungshelfer“, der für die Folgen der Impfungen nicht verantwortlich war.
Stand: 25. November 2025
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