Steuernews für Mandanten

Strafzuschlag vermeiden

Illustration

Neue Selbständige: Pflichtversicherung in der SVA

Neue Selbständige trifft die Pflichtversicherung der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) nur dann, wenn ihr Einkommen nachstehende Grenzen überschreitet:

  • € 4.743,72 jährliche Einkünfte (wenn im selben Jahr auch noch andere Einkünfte oder Leistungen aus der Sozialversicherung bezogen werden)
  • € 6.453,36 jährliche Einkünfte (keine anderen Einkünfte im selben Jahr)

Allerdings prüfen die zuständigen Sozialversicherungsträger die Höhe der Einkünfte erst anhand des Einkommensteuerbescheids. Das heißt, die Überprüfung erfolgt erst im folgenden Jahr.

Strafzuschlag

Wenn die Grenzen überschritten wurden, müssen

  • die Beiträge nachgezahlt werden und zusätzlich
  • für die Pensions- und Krankenversicherung ein Strafzuschlag in Höhe von 9,3 % der nachzuzahlenden Beiträge entrichtet werden.

Um diesen Strafzuschlag zu vermeiden, können neue Selbständige eine Überschreitungserklärung bei der SVA abgeben. Das Überschreiten der Grenzen muss für das Jahr 2014 noch bis zum 31.12.2014 gemeldet werden – nur dann kann der Strafzuschlag vermieden werden.

Mit der Abgabe der Erklärung wird die Pflichtversicherung in der Sozialversicherung ausgelöst. Wenn die Erklärung einmal abgegeben ist und die Einkünfte dann unter der Grenze bleiben, kann man sich nicht mehr rückwirkend wieder befreien lassen.

Wer ist neuer Selbständiger?

Personen, die Einkünfte aus selbständiger Arbeit oder Gewerbebetrieb erzielen und dafür keine Gewerbeberechtigung benötigen. Die SVA prüft diese Voraussetzungen.

Beispiele: Autoren, Vortragende, Psychotherapeuten

Stand: 26. September 2014

Bild: Jürgen Fälchle - Fotolia.com

Sie haben noch offene Fragen an Ihren Steuerberater in Konstanz? JETZT Kontakt aufnehmen!

Weitere Ausgaben

Steuernews - Oktober 2014

Durch welche Maßnahmen soll Lohn- ...

Lohn- und Sozialdumping

mehr dazu

Was ist bei der Herstellerbefreiung...

Privater Grundstücksverkauf

mehr dazu

Was müssen Arbeitszeitaufzeichnung ...

Der Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet, dafür zu ...

mehr dazu

Regelbedarfssätze für ...

Neue Regelbedarfssätze für das Jahr 2015

mehr dazu

Strafzuschlag vermeiden

Neue Selbständige: Pflichtversicherung in der SVA

mehr dazu

Gibt es eine Befreiung von der ...

Einzelunternehmer mit Gewerbeberechtigung können sich ...

mehr dazu

Unternehmensgründung

Ein ausreichend hohes Startkapital ist bei der Gründung ...

mehr dazu

Erinnerungsservice

Als Steuerberater Ihres Vertrauens ist uns Ihre optimale Betreuung ein wesentliches Anliegen. Mit diesem Erinnerungsservice bieten wir Ihnen regelmäßig professionelle Unterstützung bei der Einhaltung Ihrer steuerlichen Termine.

Tragen Sie hier Ihre Termine ein!

Erstberatung

An unserem Standort in Konstanz analysieren wir Ihre individuellen Anliegen und dann zeigen wir Ihnen, was wir für Sie tun können.

Ihr persönlicher Wunschtermin beim Steuerberater

Bernd Volker Kurth - Steuerberater Obere Laube 42 78462 Konstanz Deutschland +49 7531 2822141 www.steuerberater-kurth.de 47.660371 9.171198