Steuernews für Ärzte

Behindertengerechter Gartenumbau

Illustration

Außergewöhnliche Belastungen

Aufwendungen eines schwerbehinderten Eigentümers für den behindertengerechten Umbau des Gartens seines Einfamilienhauses sind grundsätzlich als außergewöhnliche Belastungen bei der Einkommensteuer zu berücksichtigen. Dies gilt nach Auffassung des Finanzgerichts (FG) Münster zumindest dann uneingeschränkt, wenn der Betroffene seinen Garten vor dem Umbau nicht nutzen konnte. Befindet sich jedoch wie im Streitfall auf der Rückseite des Hauses eine Terrasse, die mit einem Rollstuhl zu erreichen ist, konnte der Steuerpflichtige den Garten bereits vor Durchführung der Baumaßnahme nutzen. In diesem Fall hat das FG den Steuerabzug verneint (Urteil vom 15.1.2020, 7 K 2740/18 E).

Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen

Gemäß § 35a Einkommensteuergesetz/EStG wird für Handwerkerleistungen (Lohnleistungen, keine Materialleistungen) eine Steuerermäßigung in Höhe von 20 % der Aufwendungen, höchstens € 1.200,00 im Kalenderjahr gewährt. Letzteres ist nach Auffassung der Finanzverwaltung auch für Aufwendungen möglich, die aufgrund der Anrechnung der zumutbaren Eigenbelastung unberücksichtigt bleiben. Gemäß BMF-Schreiben vom 9.11.2016 IV C 8-S 2296-b/07/10003:008, Rdn. 32 kann für den Teil der Aufwendungen, „der durch den Ansatz der zumutbaren Belastung oder wegen der Gegenrechnung von Pflegegeld oder Pflegetagegeld nicht als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt wird“, die Steuerermäßigung nach § 35a EStG in Anspruch genommen werden.

Stand: 27. August 2020

Bild: violetkaipa - Fotolia.com

Sie haben noch offene Fragen an Ihren Steuerberater in Konstanz? JETZT Kontakt aufnehmen!

Steuernews - Herbst 2020

Notärztliche Bereitschaftsdienste ...

Wegweisendes Urteil des FG Niedersachsen

mehr dazu

Betriebliche Gesundheitsförderung

2020 bis € 600,00 steuerfrei

mehr dazu

Medizinische Analysen steuerfrei

BFH entgegen Finanzverwaltung

mehr dazu

Notfallzimmer in Privatwohnung

Vollumfänglicher Betriebsausgabenabzug möglich

mehr dazu

Einlagerung von Samenzellen

Umsatzsteuerfreie Heilbehandlung

mehr dazu

Behindertengerechter Gartenumbau

Für die Steuerfreiheit muss die Kostenübernahme für ...

mehr dazu

Vorsorgeuntersuchungen von GmbH ...

Geschäftsführer bzw. Gesellschafter-Geschäftsführer einer ...

mehr dazu

Kulturlinks – Herbst 2020

Im Herbst 2020 gibt es wieder interessante Veranstaltungen!

mehr dazu

Erinnerungsservice

Als Steuerberater Ihres Vertrauens ist uns Ihre optimale Betreuung ein wesentliches Anliegen. Mit diesem Erinnerungsservice bieten wir Ihnen regelmäßig professionelle Unterstützung bei der Einhaltung Ihrer steuerlichen Termine.

Tragen Sie hier Ihre Termine ein!

Erstberatung

An unserem Standort in Konstanz analysieren wir Ihre individuellen Anliegen und dann zeigen wir Ihnen, was wir für Sie tun können.

Ihr persönlicher Wunschtermin beim Steuerberater

Bernd Volker Kurth - Steuerberater Obere Laube 42 78462 Konstanz Deutschland +49 7531 2822141 www.steuerberater-kurth.de 47.660371 9.171198