Bonuszahlungen für ...
Mit einem neuen Schreiben grenzt die Finanzverwaltung die ...
mehr dazuDas Bundesarbeitsministerium hat am 28.9.2022 eine Neufassung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung veröffentlicht. Die neue Verordnung verpflichtet die Arbeitgeber erneut, auf Basis einer bestimmten Gefährdungsbeurteilung betriebliche Hygienekonzepte zu erstellen und die entsprechenden Schutzmaßnahmen umzusetzen. Die Verordnung trat am 1.10.2022 in Kraft und wird mit Ablauf des 7.4.2023 außer Kraft treten.
Die Verordnung verpflichtet die Arbeitgeber insbesondere zur Umsetzung der „AHA+L-Regel“ (Abstand, Hygiene, Alltagsmaske plus Lüften) an den Arbeitsplätzen. Die Umsetzung muss auch regelmäßig kontrolliert werden. Idealerweise sollte in Arbeitsräumen ein Durchzug durch Querlüften erreicht werden. Eine Maskenpflicht sollte überall dort gelten, wo technische und organisatorische Maßnahmen zum Infektionsschutz allein nicht ausreichen. Außerdem sollten für alle in Präsenz arbeitenden Beschäftigten Testangebote bestehen.
Arbeitgeber müssen innerhalb der Gefährdungsbeurteilung prüfen, ob einzelne Beschäftigte Tätigkeiten in ihrer Wohnung ausführen können. Dazu gehört auch die Prüfung einer Verminderung betriebsbedingter Personenkontakte, etwa durch Reduzierung der gleichzeitigen Nutzung von Räumen durch mehrere Personen. Dies gilt unter der Voraussetzung, dass keine betriebsbedingten Gründe entgegenstehen.
Stand: 28. November 2022
Sie haben noch offene Fragen an Ihren Steuerberater in Konstanz? JETZT Kontakt aufnehmen!
Rechtsform alternative Behandlungsmethoden Arbeitsmittel Besuchsfahrten Bundesministerium Steuerstraftaten Preiserstattungsgutschein Abzugsfähige Privatausgaben Werkvertrag Gemeinnützige körperschaften Teilnehmerverzeichnis Krankenversicherung Betriebsvermögen Erbschaftssteuer Hausgehilfengesetz Bildung Verkauf Ladestation Technologie Betrugsbekämpfung Zahlungsschwierigkeiten Solidaritätszuschlag Steuerung Kryptowährung Mitarbeiterrabatt Steuerberater Konstanz
Keine Rechtsmittel gegen coronabedingte Betretungs- und ...
mehr dazuArbeitgeber müssen für den Coronaherbst und -winter ...
mehr dazuBundesfinanzhof sieht die Einlagerung von Eizellen im ...
mehr dazuAls Steuerberater Ihres Vertrauens ist uns Ihre optimale Betreuung ein wesentliches Anliegen. Mit diesem Erinnerungsservice bieten wir Ihnen regelmäßig professionelle Unterstützung bei der Einhaltung Ihrer steuerlichen Termine.
Tragen Sie hier Ihre Termine ein!An unserem Standort in Konstanz analysieren wir Ihre individuellen Anliegen und dann zeigen wir Ihnen, was wir für Sie tun können.