Steuernews für Ärzte

Coronabedingte Betretungsverbote

Illustration

Verfassungsmäßigkeit

Von bestimmten Einrichtungen verhängte Betretungsverbote bei fehlendem Nachweis einer einrichtungsbezogenen Covid-19-Impfung oder eines Genesenenstatus hat das Bundesverfassungsgericht im Allgemeinen für verfassungsgemäß erachtet (Beschluss vom 27.4.2022, 1 BvR 2649/21).

Betretungs- und Tätigkeitsverbote

Dementsprechend befand das Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf ein gegen einen Mitarbeiter einer Betreuungseinrichtung für Behinderte verhängtes Betretungs- und Tätigkeitsverbot für rechtmäßig (Beschluss vom 30.8.2022, 29 L 1703/22). Das Betretungs- und Tätigkeitsverbot wurde vom örtlichen Gesundheitsamt ausgesprochen.

Impfverträglichkeit

Das Verwaltungsgericht ließ dem betroffenen Mitarbeiter jedoch die Möglichkeit offen, seine zu erwartende medizinische Kontraindikation im Hinblick auf die Coronaimpfung durch ein aussagekräftiges ärztliches Attest nachzuweisen. Gegen den VG-Beschluss wurde außerdem Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht erhoben.

Stand: 28. November 2022

Bild: Justlight - stock.adobe.com

Sie haben noch offene Fragen an Ihren Steuerberater in Konstanz? JETZT Kontakt aufnehmen!

Steuernews - Winter 2022

Bonuszahlungen für ...

Mit einem neuen Schreiben grenzt die Finanzverwaltung die ...

mehr dazu

Aufbewahrungsfristen 2022/2023

Ärztinnen und Ärzte können jeweils zum Jahresende ...

mehr dazu

Landespflegegelder steuerfrei

Diverse Bundesländer, u. a. Bayern, zahlen ...

mehr dazu

Coronabedingte Betretungsverbote

Keine Rechtsmittel gegen coronabedingte Betretungs- und ...

mehr dazu

Corona-Arbeitsschutzverordnung 2022

Arbeitgeber müssen für den Coronaherbst und -winter ...

mehr dazu

Einlagerung eingefrorener Eizellen

Bundesfinanzhof sieht die Einlagerung von Eizellen im ...

mehr dazu

Steuerermäßigung für ...

Geltendmachung von Steuerermäßigungen für ...

mehr dazu

Erinnerungsservice

Als Steuerberater Ihres Vertrauens ist uns Ihre optimale Betreuung ein wesentliches Anliegen. Mit diesem Erinnerungsservice bieten wir Ihnen regelmäßig professionelle Unterstützung bei der Einhaltung Ihrer steuerlichen Termine.

Tragen Sie hier Ihre Termine ein!

Erstberatung

An unserem Standort in Konstanz analysieren wir Ihre individuellen Anliegen und dann zeigen wir Ihnen, was wir für Sie tun können.

Ihr persönlicher Wunschtermin beim Steuerberater

Bernd Volker Kurth - Steuerberater Obere Laube 42 78462 Konstanz Deutschland +49 7531 2822141 www.steuerberater-kurth.de 47.660371 9.171198