Behandlungsaufwendungen als ...
Urteil Hessisches Finanzgericht
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Im Koalitionsvertrag haben sich die Regierungsparteien darauf verständigt, die Terminvergabe bei Fachärzten neu zu regeln. Das vor Kurzem neu vorgestellte Steuerungssystem soll so ablaufen, dass jeder zuerst in die Hausarztpraxis geht. Die Hausarztpraxis soll dann bei Bedarf und mit einem Termin in einem bestimmten Zeitraum an Fachärzte überweisen. Geht das nicht in einer Praxis, sollen auch Fachärztinnen bzw. Fachärzte in einer Klinik aufgesucht werden können.
Termine bei Frauen- und Augenärzten sollen vom „Erst-zum-Hausarzt-Prinzip“ ausgenommen werden. Sonderregelungen sind auch für Patienten mit schweren chronischen Erkrankungen geplant. Diese könnten Jahresüberweisungen bekommen oder ein Fachinternist könnte als steuernder Primärarzt auftreten.
Erst einmal soll noch in diesem Jahr ein erster Gesetzentwurf ausgearbeitet werden. Mit der Einführung des neuen Terminvergabesystems soll in Stufen ab 2028 begonnen werden.
Stand: 26. Mai 2026
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